Seit der Oberste Gerichtshof der USA das Abtreibungsrecht den Bundesstaaten überlassen hat, ist ein erbitterter politischer Streit ausgebrochen, der die anstehenden Midterm-Wahlen prägt. Die rechtliche Lage scheint so unübersichtlich wie vor fünfzig Jahren – und doch seither hat sich vieles verändert.

  • Benedikt Neuroth

    Benedikt Neuroth ist Historiker und arbeitet freiberuflich als Autor und Lektor. Sein Buch „Das Private in der Sicherheitsgesellschaft“ ist 2023 bei Vandenhoeck & Ruprecht erschienen.

Nach dem Urteil des US Supreme Court im vergan­genen Juni, die Roe vs. Wade-Entschei­dung von 1973 aufzu­heben, treten in den USA vieler­orts Abtrei­bungs­ver­bote in Kraft, Kliniken müssen schließen, Rechts­streite sind hängig. Doch es gerät Bewe­gung in die Debatte; die Demo­kraten hoffen nicht grundlos, mit dem Thema bei den Midterm-Wahlen im November Stimmen zu gewinnen. Denn Anfang August sorgte etwa der repu­bli­ka­nisch geprägte Bundes­staat Kansas für eine Über­ra­schung, als Stimmbürger:innen eine Verfas­sungs­än­de­rung ablehnten, die ein Abtrei­bungs­verbot ermög­licht hätte; in weiteren Bundes­staaten stehen dieses Jahr ähnliche Abstim­mungen an.

Zudem erin­nern Karten der Verei­nigten Staaten, die das aktu­elle Abtrei­bungs­recht in den Bundes­staaten ausweisen, an einen Flicken­tep­pich – die recht­liche Situa­tion ist unüber­sicht­lich. In Kansas bleiben zwar Abtrei­bungen in den ersten zwei­und­zwanzig Wochen einer Schwan­ger­schaft legal, doch gibt es nur wenige Kliniken. Nachdem ein Richter ein nahezu voll­stän­diges Verbot in Kentucky ausge­setzt hatte, beraumte das dortige Parla­ment eine Abstim­mung im November an. In Idaho sind Klagen gegen restrik­tive Abtrei­bungs­ge­setze hängig. In Michigan verhin­derte ein Richter, dass ein Verbot aus den 1930er Jahren umge­setzt wird; nun soll hier eine Abstim­mung darüber statt­finden. In Vermont und Kali­for­nien wird im Herbst darüber abge­stimmt, das Recht auf Abtrei­bung in der Verfas­sung zu veran­kern. Auch in Montana steht Abtrei­bung zur Abstimmung.

In gewisser Weise kehrt sich damit die Geschichte um. Über Jahre hinweg hatte das rechte Lager die Stra­tegie verfolgt, Richter:innen zu beför­dern, die das Urteil Roe v. Wade von 1973 schwä­chen oder über­stimmen wollten. Präsi­dent Trump hatte während seiner Amts­zeit schließ­lich die Möglich­keit, drei ausge­spro­chen konser­va­tive Richter:innen zu berufen und damit das Stimm­ge­wicht auf lange Zeit stark nach rechts zu verschieben. Die Stra­tegie hatte Erfolg; der US Supreme Court hat das Grund­recht auf Abtrei­bung wider­rufen und die Frage wieder an die einzel­staat­li­chen Parla­mente gereicht.

Gesetz­li­cher Flicken­tep­pich um 1970

Doch Geschichte wieder­holt sich nicht, die Zeit lässt sich nicht einfach zurück­drehen ins Jahr 1973, als in den Bundes­staaten unter­schied­liche Abtrei­bungs­ge­setze galten. Auch damals bestanden Verbote, Ausnahmen oder sogar eine gewisse Wahl­frei­heit. Während aller­dings Anfang der 1970er Jahre die Reform­be­we­gung zum Abtrei­bungs­recht in vollem Gange war, wollen heute christlich-konservative Politiker:innen bis ins 19. Jahr­hun­dert zurück­kehren, als die Abtrei­bungs­ver­bote entstanden – mit allen Konse­quenzen für von Verboten betrof­fene Frauen.

Anfang der 1970er Jahre bestanden in den Bundes­staaten sehr unter­schied­liche, aber insge­samt sehr restrik­tive Regeln zur Abtrei­bung. Daher wurden die meisten Abbrüche von Schwan­ger­schaften im Geheimen unter teil­weise gefähr­li­chen Bedin­gungen durch­ge­führt; Schät­zungen über Zahlen reichten von ein paar hundert­tau­send bis zu über einer Million Schwan­ger­schaften, die jähr­lich in den USA abge­bro­chen wurden.

Bis Ende der 1960er Jahre hatten aber Kali­for­nien, Colo­rado und North Caro­lina einige der Empfeh­lungen des American Law Insti­tute umge­setzt; dessen Geset­zes­vor­schlag sah eine Reihe von Situa­tionen vor, in denen der Abbruch einer Schwan­ger­schaft legal sein solle. Dazu zählten Schwan­ger­schaften, die das Leben der Mutter bedrohten, sowie solche, die durch Verge­wal­ti­gung entstanden waren. Mary­land und Georgia planten ähnliche Gesetze. Einige Bundes­staaten gingen über solche Reformen sogar noch hinaus und gewährten die freie Entschei­dung zu einer Abtrei­bung. So libe­ra­li­sierten die Bundes­staaten Alaska, Hawaii, New York und Washington ab 1970 ihr Abtreibungsrecht.

New York lega­li­siert Abtreibungen

In den 1960er Jahren war in New York der Schutz des Lebens einer schwan­geren Frau der einzige Grund für einen legalen Abbruch. Doch das Thema pola­ri­sierte schon damals. In einer Umfrage aus dem Januar 1968 spra­chen sich über 80 Prozent der Befragten für eine Geset­zes­än­de­rung aus, rund 20 Prozent wollten den Status quo beibe­halten. Ende der 1960er Jahre setzte Nelson Rocke­feller, repu­bli­ka­ni­scher Gouver­neur von New York, eine Kommis­sion zur Frage Reform des Abtrei­bungs­rechts ein. Ihre Mitglieder wurden sich jedoch nicht einig. Ein Minder­heits­be­richt lehnte Reformen ab, da schon ein Fötus im frühen Stadium mensch­li­ches Leben sei. Ein Mehr­heits­be­richt sprach sich für Reformen des Abtrei­bungs­rechts aus, wobei wiederum eine Minder­heit dafür plädierte, dass Frauen auf Wunsch eine Schwan­ger­schaft beenden dürften. Reformen hätten weitere Ausnahmen der Abtrei­bungs­ver­bots etwa bei medi­zi­ni­schen oder psycho­lo­gi­schen Indi­ka­tionen bedeutet.

Schließ­lich libe­ra­li­sierte das New Yorker Parla­ment im März 1970 das Abtrei­bungs­recht. Das Gesetz war aus medi­zi­ni­scher Sicht zwar ein Erfolg, da weniger Todes­fälle in Verbin­dung mit einer Schwan­ger­schaft zu verzeichnen waren, beru­higte aber den poli­ti­schen Konflikt um die Abtrei­bungs­frage nicht. Zur erbit­terten Gegner­schaft gehörte um 1970 haupt­säch­lich die katho­li­sche Kirche; poli­tisch orga­ni­sierten sich die Gegner:innen des libe­ra­li­sierten Abtrei­bungs­rechts sowohl in New York wie auch auf natio­naler Ebene im Right to Life Committee. Das New Yorker Komitee kämpfte für die Umkehr der Geset­zes­re­form von 1970, der das Parla­ment 1972 sogar zustimmte – worauf aber Gouver­neur Rocke­feller ein Veto einlegte. Die Abtrei­bung blieb in New York bis zur 24. Woche unter Zustim­mung einer Ärztin oder eines Arztes legal.

Orga­ni­sa­tionen wie Planned Paren­thood, eine Non-Profit-Organisation, die 1942 aus der in den 1920er Jahren gegrün­deten Birth Control League of America hervor­ge­gangen war, boten in New York insbe­son­dere Bera­tungen zum Thema Verhü­tung an. Abtrei­bung hingegen war Neuland für Planned Paren­thood. Der Bundes­ver­band betrach­tete den Bundes­staat New York daher als „Labo­ra­to­rium“ und rich­tete dazu ein eigenes Programm ein. Ein bestehender Tele­fon­ser­vice zur Fami­li­en­pla­nung, den die Orga­ni­sa­tion in Koope­ra­tion mit Behörden betrieb, beant­wor­tete nun auch Fragen zur Abtrei­bung. Medi­zi­ni­sche Dienste der Orga­ni­sa­tion boten unter anderem Über­wei­sungen für Abtrei­bungen an; damals setzte sich mit der Absau­gung per Vakuum auch ein medi­zi­nisch einfa­cher und sicherer Eingriff im Vergleich zum Ausschaben der Gebär­mutter durch. Frühe Abtrei­bungen konnten so an spezi­ellen Kliniken leicht durch­ge­führt werden. Planned Paren­thood New York City selbst unter­hielt dazu die „22nd Street Clinic“ (1973 umbe­nannt in „Margaret Sanger Center“, nach der Grün­derin der Organisation).

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Reisen für Abtrei­bungen damals und heute

Das Angebot in New York war auch für Bewoh­ne­rinnen anderer Bundes­staaten inter­es­sant. Bislang war für eine Abtrei­bung eine Reise nach Europa notwendig, was nur für Wohl­ha­bende erschwing­lich war, oder ein ille­galer Eingriff unter meist schlechten medi­zi­ni­schen Bedin­gungen. Von nun an reichte eine Reise nach New York oder in Bundes­staaten mit ähnli­cher Rechts­lage, was für finan­ziell schwach gestellte Schichten aller­dings immer noch einen erheb­li­chen Aufwand bedeu­tete. Das Thema „Abtrei­bung“ hatte mithin nicht nur eine recht­liche, sondern auch eine sozio­öko­no­mi­sche Kompo­nente – sie entschied mit über die Frage, wer über die Möglich­keit verfügte, eine Schwan­ger­schaft zu beenden.

Im ersten Jahr nach der Libe­ra­li­sie­rung gab es in New York geschätzte 168.000 Abtrei­bungen, wovon etwa 60 Prozent auf Pati­en­tinnen entfielen, die ihren Wohn­sitz außer­halb des Bundes­staates gemeldet hatten. Der Groß­teil davon kam aus Nach­bar­staaten, allen voran New Jersey, aber auch aus dem Mitt­leren Westen, Florida oder sogar aus Kanada. Der Abbruch einer Schwan­ger­schaft konnte über den staat­li­chen Gesund­heits­dienst Medi­caid abge­rechnet werden. Doch die New Yorker Verwal­tung ließ dies ab Früh­jahr 1971 nur noch zu, wenn zwin­gende medi­zi­ni­sche Gründe für den Eingriff vorlagen.

Ähnlich wie damals setzt auch heute wieder eine verstärkte Reise­tä­tig­keit für Abtrei­bungen ein – sofern Gesetz­geber nicht Wege finden, dies zu unter­binden. Beispiels­weise behan­deln Kliniken in Illi­nois Pati­en­tinnen aus dem benach­barten Wisconsin, wo Abtrei­bungen nahezu voll­ständig verboten sind. Dazu koope­rieren die örtli­chen Orga­ni­sa­tionen von Planned Paren­thood, und das Personal pendelt zwischen den Bundes­staaten. Nach Illi­nois reisen auch Pati­en­tinnen aus Bundes­staaten wie Tennessee. Hier besteht ein Verbot für Abtrei­bungen nach etwa sechs Wochen Schwan­ger­schaft, Ausnahmen bei Verge­wal­ti­gung oder Inzest sollen abge­schafft werden. In Texas, wo gerade ein restrik­tives Gesetz in Kraft getreten ist, über­legen Abtrei­bungs­dienste, in das benach­barte New Mexico zu ziehen. Pati­en­tinnen aus Idaho, wo Abtrei­bungen krimi­na­li­siert wurden, reisen vermehrt ins benach­barte Washington.

Roe vs. Wade als Meilenstein

Der dispa­raten Rechts­lage zu Beginn der 1970er Jahre setzten die Richter – es waren nur Männer – am Obersten Gerichtshof 1973 ein Ende, als sie im Fall Roe v. Wade ein Gesetz aus Texas kassierten und das verfas­sungs­mä­ßige Recht auf Privat­sphäre auf Abtrei­bungen auswei­teten. Im paral­lelen Fall Doe v. Bolton fiel ein weniger restrik­tives Gesetz aus Georgia, das sich an Reform­vor­schlägen orien­tierte. Ein Präze­denz­fall für das Recht auf Privat­sphäre stammte aus der Mitte der 1960er Jahre, als die Richter Verbote von Verhü­tungs­mit­teln für nichtig erklärten (Gris­wold v. Connecticut). 

Präsi­dent Nixon kommen­tierte das Urteil zu Roe, das der von ihm nomi­nierte Richter Blackmun verfasst hatte, nicht öffent­lich. Sein Nach­folger Gerald Ford hingegen machte aus seiner persön­li­chen Ableh­nung des Urteils keinen Hehl. Über die Jahre entwi­ckelten die Repu­bli­kaner die Ableh­nung von Roe zu einem Marken­kern. Doch das Urteil zu Roe wurde in mehreren Fällen von mehr­heit­lich konser­va­tiven Rich­te­rinnen und Rich­tern im Wesent­li­chen bestä­tigt, wie im Fall Planned Paren­thood v. Casey von 1992. Die Urteile zu repro­duk­tiven Rechten und deren Argu­men­ta­tion mit dem „Right to privacy“ bzw. „Substan­ta­tive due process“ bildeten wich­tige Präze­denzen, auf die sich Richter:innen in der Folge bezogen. Über die Jahre kippte der US Supreme Court in dieser Tradi­tion 2003 gesetz­liche Verbote von Homo­se­xua­lität (Lawrence v. Texas) und lega­li­sierte 2015 gleich­ge­schlecht­liche Ehen (Ober­ge­fell v. Hodges).

Die Situa­tion heute

Mit dem Urteil zu Dobbs v. Jackson Women’s Health Orga­niza­tion haben die Rich­te­rinnen und Richter das Urteil zu Roe über­stimmt. Wie verhält sich die Situa­tion von damals zu heute? Damals wie heute halten nunmehr die einzelnen Bundes­staaten das Heft in der Hand und entscheiden per Gesetz, ob Frauen eine Schwan­ger­schaft beenden dürfen. Damals wie heute resul­tieren daraus eine landes­weit unein­heit­liche Rechts­lage und mancher­orts Rechts­un­si­cher­heit. Damals wie heute setzt eine verstärkte Reise­tä­tig­keit ein, um den Eingriff vornehmen zu lassen. Damals wie heute entscheidet bisweilen der sozio­öko­no­mi­sche Status über den Zugang zu einer Abtreibung.

Doch die poli­ti­sche Land­schaft hat sich verän­dert. Die Antwort auf die Abtrei­bungs­frage hat sich entlang von Partei­grenzen verteilt und das Thema hat in den vergan­genen fünfzig Jahren soziale Bewe­gungen hervor­ge­rufen. Präsi­dent Biden will – bei einem allfäl­ligen Sieg der Demo­kraten bei den Midterms – mit einem bundes­weiten Abtrei­bungs­ge­setz Roe gesetz­lich veran­kern. Christlich-konservative Politiker:innen und Orga­ni­sa­tionen hingegen haben sich das kompro­miss­lose  „Nein“ zu Abtrei­bungen auf ihre Fahnen geschrieben. Der Ton ist schriller geworden. Längst spre­chen Beobachter:innen von einer poli­ti­schen und religiös-fundamentalistisch moti­vierten Kampagne, die den Supreme Court verein­nahmt hat und die auch die gleich­ge­schlecht­liche Ehe angreifen will. Zwar beteuern konser­va­tive Richter:innen, dass das Abtrei­bungs­recht eine Ausnahme darstelle, und es sind noch keine konkreten Gesetze in Arbeit. Doch auszu­schließen ist das nicht.